Hallo zusammen! Wir wurden wieder zu einer Veranstaltung eingeladen.
Sehr geehrte Ansprechpartner aus den Hertener Vereinen und sonstigen ehrenamtlichen Organisationen,
ich wurde von den Veranstaltern von „Weihnachten auf Zeche Ewald“ gebeten, Ihnen dieses aktualisierte Angebot zu schicken.
Vielleicht ist es ja interessant für Sie und Ihre Mitglieder, sich auch bei dieser Gelegenheit auf einem attraktiven Standort zu präsentieren.
Beste Grüße
Detlef Fronda
Bürgerschaftliches Engagement,
Vereinsmanagement und
Städtepartnerschaften
Weihnachten auf Zeche Ewald (Herten) 2009 AGB In der Zeit vom 18. Dezember 2009 bis 20. Dezember 2009 findet auf der Zeche Ewald der Weihnachtsmarkt „Weihnachten auf Zeche Ewald“ – Freunde, Kumpels & Familie Die Stände sollten sich vom Aussehen her gut in den Weihnachtsmarkt einfügen. Die Warenangebote müssen deutlichen Advents- und Weihnachtscharakter aufweisen. Handwerk/ Kunsthandwerk wird bevorzugt zugelassen, besonders wenn die Aussteller/Verkäufer ihr jeweiliges Handwerk vor Ort ausüben. 1. Veranstaltungsort Zeche Ewald 45699 Herten 2. Öffnungszeiten Freitag 18.12.2009 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr Samstag 19.12.2009 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sonntag 20.12.2009 12:00 Uhr bis 20:00 Uhr 3. Das Marktkonzept Der Weihnachtsmarkt soll eine Verbindung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aufzeigen um somit die Geschichte der Stadt Herten und der Zeche Ewald in Teilen wiedergeben. Hierfür wird der Markt in die drei Bereiche Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aufgeteilt. Der Veranstalter legt daher großen Wert auf eine Vielzahl an unterschiedlichen Ständen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Aussteller und Standbetreiber nach eigenem Ermessen zu zuteilen um den Besuchern die größtmögliche Vielfalt zu bieten. Selbstverständlich versuchen wir ihre Wünsche und ihre eigene Zuteilung zu berücksichtigen. (siehe 7. Stand- und Platzierungswünsche)
4. Das Marktkonzept sieht vor a) Bewerbung mit eigenem Verkaufsstand (Erscheinungsbild passend zum Weihnachtsmarkt) b) Bewerbung mit Gastro bzw. Lebensmittel-Verkaufsstand oder –wagen (Erscheinungsbild passend zum Weihnachtsmarkt) c) Bewerbung mit attraktivem Kinderfahrgeschäft Folgende Anbietergruppen sind erwünscht: a) Weihnachtssortimente • Gestecke und Tannengrün • Christbaumschmuck • Krippen und Krippenfiguren • Sonstiges weihnachtliches Sortiment b) Lebensmittel • Imbiss (Pommes frites, etc.) • Imbiss vegetarisch • Imbiss süß (Waffeln, Crêpes, Backwaren, etc.) • Süßwaren (gebrannte Mandeln und Nüsse , glasierte Früchte, etc.) c) Ausschank • Kaffee, Tee • Glühwein • Kaltgetränke alkoholisch • Kaltgetränke alkoholfrei d) Waren (gerne mit Vorführung der Herstellung vor Ort) • Porzellan-, Keramik-, Messing-, Kupfer-, Zinn-, Stahl-, Glas- und Kristallwaren • Schmuck (handgefertigt) • Holz-, Kork- und Korbwaren • Kunstgewerbliche Kleinartikel • Täschner- und Kleinlederwaren • Hochwertige Spielwaren • Mineralien und daraus gefertigte Erzeugnisse • Schafwollprodukte • Kerzen • Etc.
5. Stände/Verkaufseinrichtungen Aus optischen Gründen werden im gesamten Marktareal neben den vom Veranstalter zur Anmietung bereit gestellten Marktständen nur Stände zugelassen die in das Gesamtbild des Weihnachtsmarktes passen. Wir bitten Sie daher, auf ein angemessenes Erscheinungsbild ihres Standes zu achten. 6. Standgebühren Verkaufsstand (Gastro, Lebensmittel, etc.) € 300,- * Verkaufsstand (Lederwaren, Schmuck, etc.) € 200,- * Kunsthandwerk (mit Vorführung) € 100,- * & Schausteller Diese Preise gelten für eine Standgröße von max. 9m² - jeder weiter m² kostet € 10*,- *Alle Preise verstehen sich inkl. Nebenkosten und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bedarf können Mietstände vom Veranstalter gestellt werden. Stände sind allerdings nur in sehr begrenzter Anzahl vorhanden. 7. Stand- und Platzierungswünsche Die Standeinteilung obliegt einzig und allein dem Veranstalter. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, richten sich allerdings nach dem Marktkonzept (s.o.). 8. Stromversorgung Zur Stromversorgung steht ein Verteiler bereit. Die Kabel zur Stromversorgung müssen vom Standbetreiber mitgebracht werden.
9. Anmeldung Die Anmeldung finden Sie im Anhang an dieses Formular. Bei gewerblicher Nutzung des Standes ist ein Gewerbeschein beizufügen. Anmeldeschluss ist der 25.11.2009 10. Anmeldebestätigung Bei Zulassung zum Weihnachtsmarkt erhält der Standbetreiber eine Anmeldebestätigung und eine beiliegende Rechnung. Diese ist bis spätestens 10.12.2009 zu bezahlen. Bei Nicht-Zahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor den Standbetreiber vom Weihnachtsmarkt auszuschließen. 11. Standbesetzung und -pflege Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten! Der Besucher soll von den einheitlichen Öffnungszeiten und damit von dem reichhaltigen Angebot profitieren. Dem Standbetreiber obliegt die Pflicht zur Reinhaltung der Ausstellungsfläche und des Kundenbereichs. Beschädigungen am Stellplatz und/oder, am vom Veranstalter gemieteten Stand, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fahrlässigkeit entstehen, werden auf Kosten des Standbetreibers behoben um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. 12. Ausschluss von der Marktteilnahme Bei Nichteinhaltung der Bedingungen gemäß dieser Anmeldung kann der Standbetreiber von der weiteren Marktteilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der Stand vom Veranstalter gesperrt und die benützte Fläche ist innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt der entsprechenden Verfügung zu räumen. 13. Sicherheit Auf dem Marktareal wird es eine Nachtwache geben. Der Veranstalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung bei einem Einbruch in die Marktstände und / oder Sachbeschädigungen. Der Standbetreiber / Aussteller ist für seinen Stand verantwortlich. Jedem Standbetreiber obliegt die Pflicht für die Sicherheit und das Wohlergehen seiner Kunden zu sorgen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung. 14. Gastronomie Aufgrund der Umweltverträglichkeit bitten wir, dass alle Speisen und Getränke die zum Verzehr vor Ort angeboten werden, mit Mehrweg-Geschirr ausgegeben werden. Bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen bitten wir Sie leicht verrottbare Materialien zu verwenden. Jeder Marktstand mit Lebensmittelverkauf und/oder Zubereitung ist mindestens mit einem Handwaschbecken auszustatten. Alle sonstigen, für die jeweilige Art von Stand notwendigen Hygieneeinrichtungen sind ebenso vorzuhalten und werden von der örtlichen Lebensmittelüberwachung abgenommen. Für die Einhaltung der Hygienevorschriften sind die Standbetreiber selbst verantwortlich.
Der Veranstalter behält sich vor, das Speisenangebot der einzelnen Stände aufeinander abzustimmen, um den Besuchern ein vielfältiges Angebot bieten zu können. Daher ist die genaue Angabe des Angebotes notwendig. 15. Dekoration Jeder Standbetreiber ist dazu aufgefordert seinen Stand angemessen weihnachtlich und feierlich zu dekorieren. 16. Offenes Feuer Bei Verwendung von offenem Feuer, insbesondere Gasgrills und Fritteusen, sind ein geeigneter Feuerlöscher, eine Löschdecke sowie ein Verbandskasten bereit zu halten. 17. Jugendschutz Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz, d.h. der Verkauf von Zigaretten und alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist untersagt! 18. Abfallentsorgung Zur allgemeinen Abfallentsorgung stehen für unsere Besucher ausreichend Behältnisse zur Verfügung. Für die Müllentsorgung an den Ständen sind die Standbetreiber selbst verantwortlich. Wir bitten Sie daher ausreichend Behältnisse (Tonnen) bereit zu halten um Ihre Abfälle und die Ihrer Kunden zu entsorgen. Bei Fragen zum Thema Müllentsorgung und –gebühren wenden Sie sich bitte direkt an: Abfallwirtschaft Stadt Herten:
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